
[Update vom 07.01.2021] Seit 16.12. befinden wir uns im zweiten “richtigen” Lockdown. Die Regeln sind in etwa so wie im Frühjahr …
Der “allgemeine” Verkauf im Fahrradladen ist untersagt. Das betrifft Fahrräder/Fahrradberatungen, Zubehör, Bekleidung, etc.
Sollte das alte Rad, was Euch täglich zur Arbeit bringt, bzw. Euer einziges Verkehrsmittel ist, den Dienst versagen, darf ein neues erstanden werden.
Der Lockdown geht weiter bis Ende Januar.
Immerhin: Click & Collect ist ab 11. Januar wieder möglich! Das heißt, man kann im stationären Einzelhandel bestellen und die Sachen dann dort abholen (genaue Vorgaben folgen).
Nicht nur wir würden uns freuen, das ein oder andere Zubehör oder Teil auf diesem Weg zu verkaufen. Ich denke da auch an andere Kollegen, die (ganz bitter) den Laden kurz vor Weihnachten schließen mussten. Also ruft an, lasst euch telefonisch oder auch online beraten und holt’s dann ab
Nach wie vor bleibt die Werkstatt geöffnet ebenso wie der Ersatzteilverkauf.